Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma dickekreativ GmbH & Co. KG
Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern
Fassung vom 20.03.2018
§ 1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma dickekreativ GmbH & Co. KG, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als die dickekreativ GmbH & Co. KG ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Abweichende Regelungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen können vor Gericht nur dann geltend gemacht werden, wenn sie zusätzlich schriftlich fixiert wurden.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu unseren Leistungspflichten, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
(2) Unsere Angebote sehen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, grundsätzlich keine Korrekturstufen vor, im Rahmen derer der Kunde Änderungswünsche äußern kann. Die kreative Leistung ist mit Vorlage der Entwurfsideen erbracht.
(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der dickekreativ GmbH & Co. KG zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden können wir dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
Eine wesentliche Änderung liegt in der Regel dann vor, wenn das nach den Vorgaben des Kunden erstellte Grundkonzept nicht mehr Gegenstand des Änderungswunsches ist, sondern die Änderungen so umfangreich sind, dass ein neues Grundkonzept erstellt werden muss. Einer wesentlichen Änderung steht es gleich, wenn für eine Änderung eine vorherige umfangreiche Prüfung erforderlich ist, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist. Die dickekreativ GmbH & Co. KG hat den Kunden auf eine Erhöhung des Preises gegenüber dem im Angebot ausgeschriebenen Preis vorher aufmerksam zu machen.
(4) Die dickekreativ GmbH & Co. KG schuldet keine Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung der von der dickekreativ GmbH & Co. KG erbrachten Leistung findet nicht statt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit der Veröffentlichung von Werbung oder dem Betreiben einer Webseite rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Es handelt sich dabei unter anderem um:
a) die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
b) Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
c) Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
d) Prüfpflichten bei Linksetzung;
e) Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
f) Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
g) Pflicht zur Wahrung von Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
h) Verbot der unlauteren Werbung nach dem UWG
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Einhaltung aller rechtlichen Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich.
(5) Sollte uns ein Schaden erwachsen, weil der Kunde seine Pflichten verletzt, so sind wir berechtigt, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
(6) Der Kunde stellt mit Auftragserteilung der dickekreativ GmbH & Co. KG von einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Schadensersatz frei, soweit der Schadensersatzanspruch auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden gegenüber der dickekreativ GmbH & Co. KG beruht.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preisangebote werden in Euro angegeben und sind Nettopreise, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Die Preisangebote erlangen erst mit unserer Unterschrift auf dem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung Verbindlichkeit.
(2) Versandkosten, Installation, Schulung, Pflege, die Beschaffung und Erstellung von Bildern, Druck und Materialkosten sowie sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
1. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
3. von Aufwand für Lizenzmanagement,
4. in Auftrag gegebener Test, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
(4) Der Mehraufwand wird dem Kunden vorher in schriftlicher Form angezeigt.
(5) Rechnungen werden fällig innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto bis zu 2 % gewährt. Entwurfleistungen zahlbar innerhalb 14 Tagen rein netto.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur vollen Bezahlung uns gegenüber dem Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum.
(2) Im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung ist der Besteller berechtigt, die Ware weiterzuveräußern oder weiterzuverarbeiten.
Im Falle der Weiterveräußerung gehen die vom Besteller gegenüber seinem Abnehmer erworbenen Kaufpreisansprüche mit dem Zeitpunkt der Weiterveräußerung in Höhe unserer jeweiligen Forderung auf uns über. Ist dieser Forderungsübergang durch Vereinbarung, insbesondere durch Einkaufsbedingungen, zwischen dem Besteller und seinem Abnehmer ausgeschlossen, dann ist die Weiterveräußerung vor dem Erwerb des Eigentums durch den Besteller unzulässig.
(3) Im Falle der Weiterverarbeitung durch den Besteller erwerben wir im Werte unserer Forderung das dem Besteller durch seine Verarbeitung zustehende Eigentums- oder Miteigentumsrecht. Der Besteller ist nicht mehr zur Weiterveräußerung der Ware vor Erwerb des Eigentums berechtigt, sobald er mit einer fälligen Zahlung – auch aus der übrigen Geschäftsverbindung uns gegenüber – ganz oder teilweise in Rückstand gekommen ist oder in seinen Vermögensverhältnissen wesentliche Verschlechterungen eingetreten sind, die uns zur Fälligstellung aller Forderungen im Sinne der vorhergehenden Bestimmung berechtigen.
(4) Bei vom Besteller ausgeliefertem Papier oder Material zur Verarbeitung in der Werbetechnik erwerben wir mit der Verarbeitung Eigentum an dem gesamten Erzeugnis. Steht das Papier oder Material im Dritteigentum, so erwerben wir mit der Verarbeitung das Anwartschaftsrecht des Bestellers auf den Vollerwerb des Eigentums unter den vom Besteller mit dem Dritteigentümer vereinbarten Bedingungen.
§ 5 Lieferung, Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, dann beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens aber mit dem Eingang der Manuskripte und Druckvorlagen, des Papiers und sonstiger Materialien, soweit diese vom Besteller zu stellen sind.
(2) Ist für die Erbringung der Leistung von der dickekreativ GmbH & Co. KG die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden nach Auftragsbestätigung,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware-
oder Softwaredefizite), soweit sie der dickekreativ GmbH & Co. KG nicht bekannt waren
oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter,
d) oder verspäteter Anlieferung von Inhalten wie Text, Grafiken und Bildern durch den Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen; bei a) müssen die Änderungen zunächst bestätigt sein.
(3) Soweit die dickekreativ GmbH & Co. KG seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die dickekreativ GmbH & Co. KG keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(4) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. Neue Ausführungsfristen müssen erst schriftlich vereinbart werden.
(5) Kommen wir unter Beachtung dieser Lieferungsbedingungen in Lieferungsverzug, dann steht dem Kunden nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen; unsere Haftung beschränkt sich der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages und auf unmittelbare Schäden.
(6) Werden neben Lieferungsterminen oder Lieferungsfristen noch Zwischentermine oder Zwischenfristen, z.B. für Andrucke oder Druckreiferklärung vereinbart oder vorgesehen, dann sind diese Zwischentermine oder –fristen unverbindlich.
(7) Lieferung und Versand erfolgen ab Lieferwerk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Porto, Versand und Verpackung berechnen wir die anfallenden Kosten. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Wenn der Besteller keine besondere schriftliche Weisung erteilt, sind wir in dieser Wahl der Transportmittel und Transportwege frei.
(8) Sofern die Erfüllung des Auftrages durch den Kunden verhindert wird, hat der Kunde alle entstandenen Kosten, mindestens jedoch 50 % des Auftragswertes netto zu bezahlen.
§ 6 Abnahme
(1) Die von uns erbrachten Leistungen gelten als vom Kunden abgenommen, wenn wir dem Kunden die Fertigstellung der Leistung unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt haben oder der Lieferschein vom Kunden unterschrieben wurde
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung der Leistung, die Abnahme erklärt oder die Abnahme schriftlich verweigert,
b) oder der Kunde die fertig gestellte Leistung oder Teile davon verwendet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(2) Die Abnahme darf nur bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln verweigert werden. Die Verweigerung der Abnahme hat schriftlich gegenüber der dickekreativ GmbH & Co. KG zu erfolgen. In der Abnahmeverweigerung müssen die Gründe, weshalb die Abnahme verweigert wird, so genau beschrieben werden, dass es uns möglich ist, den Mangel aufzufinden und diesen gegebenenfalls beheben zu können.
(3) Als Mitteilung der Fertigstellung der Leistung gilt spätestens die Übersendung der Schlussrechnung.
§ 7 Abnahmeverzug
(1) Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns neben den sonstigen gesetzlichen Rechten auch die Rechte aus § 326 BGB zu, wobei wir vom Vertrag auch nur teilweise zurücktreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadensersatz verlangen können.
(2) In allen Fällen, in denen die Lieferung oder der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, auf längere Zeit als drei Tage seit dem Eintritt des Abnahmeverzugs oder seit der Mitteilung der Fertigstellung oder der Versandbereitschaft unmöglich ist, können wir die Ware für Rechnung und Gefahr des Bestellers entweder selbst auf Lager zu den üblichen Speditionslagersätzen nehmen oder bei einem Spediteur einlagern.
§ 8 Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte wie Bilder, Grafiken, Tabellen und Texte zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Die dickekreativ GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Schäden, die Dritten durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten entstehen. Mit Abschluss des Vertrages stellt der Kunde die dickekreativ GmbH & Co. KG von ihrer Haftung gegenüber Dritten frei.
(2) Soweit wir dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten.
(3) Wenn die dickekreativ GmbH & Co. KG dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
(4) Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege von Webseiten, insbesondere stabile Datenleitungen und - schnittstellen verantwortlich.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Die dickekreativ GmbH & Co. KG räumt dem Kunden ein ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht an den von ihr erbrachten Leistungen ein. Erbringt die dickekreativ GmbH & Co. KG Leistungen zur Gestaltung einer Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Webseite und/oder deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Das Nutzungsrecht an den von uns erbrachten Leistungen erwirbt der Kunde erst mit vollständiger Zahlung der Leistung.
(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der dickekreativ GmbH & Co. KG über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
(3) Die dickekreativ GmbH & Co. KG geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
(4) Unter Umständen nehmen wir für die Erbringung der Leistung auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur insbesondere zeitlich eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die die dickekreativ GmbH & Co. KG keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Eine Haftung von der dickekreativ GmbH & Co. KG gegenüber dem Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(5) Wir sind berechtigt, dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen.
(6) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Leistungen nutzen. Wird die dickekreativ GmbH & Co. KG vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der dickekreativ GmbH & Co. KG zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde stellt die dickekreativ GmbH & Co. KG mit Abschluss des Vertrages von eventuellen Schadensersatzansprüchen Dritter wegen der Verletzung dieser Pflicht frei.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, die dickekreativ GmbH & Co. KG über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die dickekreativ GmbH & Co. KG dabei zu unterstützen.
(8) Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von der dickekreativ GmbH & Co. KG, z. B. durch Abmahnungen Dritter, bekannt, so wird er uns unverzüglich darüber informieren.
§ 10 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
(1) Lithographien, Druckplatten, Kopiervorlagen (Negative und Positive auf Filme), Klischees, Matern, Prägeplatten, Stanzen und dergleichen werden bei uns eingelagert und können auf Anfrage und gegen Aufwand herausgegeben werden. Wir sind nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopiervorlagen an den Besteller zu liefern.
(2) Der Kunde räumt der dickekreativ GmbH & Co. KG das Recht ein, unser Logo und eine Referenz im Impressum der Webseite des Kunden einzubinden und diese mit der Webseite von der dickekreativ GmbH & Co. KG zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Bei Druckerzeugnissen und sonstigen Leistungen sind wir berechtigt, diese mit unserem Logo und einem Hinweis auf den Ersteller in angemessener und den Gesamteindruck nicht störender Größe zu versehen.
(3) Die dickekreativ GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe, Drucke und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite und das Logo des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 11 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen der dickekreativ GmbH & Co. KG wegen Mängeln der Leistung verjähren innerhalb von 12 Monaten ab der Abnahme der Leistung durch den Kunden oder einem die Abnahme gleichstehenden Ereignis. Dies gilt auch für Folien und andere Werbemittel.
(2) Liegen Mängel vor, sind die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung beschränkt, außer die Nacherfüllung schlägt fehl oder ist unmöglich. Im Fall des Fehlschlagens oder der Unmöglichkeit der Nacherfüllung durch die dickekreativ GmbH & Co. KG kann der Kunde entweder den Werklohn mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Der Kunde wird Fehlerbehebungsmaßnahmen von der dickekreativ GmbH & Co. KG unverzüglich umsetzen und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 9 Abs. 4) beachten.
(4) Als Mängel gelten Abweichungen der erbrachten Leistung von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen. Geringe farbliche Abweichungen von Druckmedien gegenüber der vom Kunden freigegebenen Gestaltung sind aus technischen Gründen nicht völlig auszuschließen und stellen grundsätzlich keinen Mangel dar. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge stellen keinen Mangel dar und sind vom Kunden abzunehmen und zu bezahlen. Eventuell überschreitende Mehrlieferungen werden mit 50 % berechnet und sind in dieser Höhe zu bezahlen.
§ 12 Haftung
(1) Die dickekreativ GmbH & Co. KG haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
(2) Die dickekreativ GmbH & Co. KG haftet nur für Schäden, wenn Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzen oder wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schadenersatzansprüche wird auf den Betrag von 5.000 EUR, die Haftung für Aufwendungsansprüche, die infolge fahrlässig verursachter Mängel entstehen, wird auf die Summe von maximal 5.000 EUR begrenzt.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden in Höhe der durchschnittlichen Jahresentgelte des Auftraggebers für den jeweiligen Vertrag mit der dickekreativ GmbH & Co. KG (jedoch auf maximal 5.000 EUR) begrenzt. Sollte die Vertragsbeziehnung kürzer sein, wird das Jahresentgelt hochgerechnet. Für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn haftet die dickekreativ GmbH & Co. KG in Fällen leichter Fahrlässigkeit nicht. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Die Haftungsregelungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen sowie Subunternehmer von dickekreativ GmbH & Co. KG.
(5) Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit den Produkten der dickekreativ GmbH & Co. KG. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von der dickekreativ GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen trägt der Auftraggeber. Insbesondere gilt dies für die wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten/Produkten und wenn die Leistungen der dickekreativ GmbH & CO. KG gegen das Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder spezielle Werbegesetze verstoßen. Die dickekreativ GmbH & Co. KG haftet in keinem Fall wegen der, in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
§ 13 Satzfehler
(1) Satzfehler werden von uns berichtigt. Von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
(2) Maßgeblich für Größe und Inhalt ist der Korrekturabzug. Die Farbverbindlichkeit ergibt sich aus den angegeben Farben (RAL oder CMYK)
(3) Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden zu prüfen und uns mit Druckreiferklärung zurückzugeben. Wir haften nicht für dabei vom Besteller übersehene Fehler. Für die richtige Aufnahme fernmündlich durchgegebener Änderungen haften wir nicht.
(4) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten Abweichungen bis 10 % vom Original und geringfügige Abweichungen zwischen dem Andruck und dem Auflagedruck nicht als Mangel.
§ 14 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. Eine Haftung von der dickekreativ GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden nicht eingetreten wäre, wenn der Kunde sich vor Datenverlust angemessen geschützt hätte.
§ 15 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Die dickekreativ GmbH & Co. KG speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
(2) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
(3) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
(4) Die dickekreativ GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln zu verhindern.
(5) Daten werden nicht an Dritte weiterverkauft.
§ 16 Mitteilungen
(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) und damit per Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(2) Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
(3) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
(4) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
§ 17 Sonstiges
Für die Realisierung ist stets der unterschriebene Korrekturabzug bezüglich Inhalt, angegebener Farbe und Material verbindlich, mit Ausnahme der Internetseite, auf der in den meisten Fällen mittels eines CMS-Systems Texte, Bilder und Inhalte selbstständig ausgetauscht und verwaltet werden können.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Sofern sich aus dem Bestätigungsschreiben der dickekreativ GmbH & Co. KG nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der dickekreativ GmbH & Co. KG.
(2) Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der dickekreativ GmbH & Co. KG.
(3) Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.